9. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 10.10.2023 – IX K 1/21

Statthaftigkeit einer Nichtigkeitsklage bei Verletzung der Vorlagepflicht
ECLI: DE:BFH:2023:U.101023.IXK1.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird.

Leitsatz

Die Nichtigkeitsklage ist nicht statthaft, wenn mit ihr lediglich eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union geltend gemacht wird.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Nichtigkeitsklage wird als unzulässig abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 16. Mai 2023, Az: IX K 1/21, Beschluss; vorgehend BFH, 17. Mai 2021, Az: IX R 20/18, Urteil; nachgehend BVerfG, 27. Februar 2025, Az: 1 BvR 2253/23, Nichtannahmebeschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 134 FGOWiederaufnahme des Verfahrens
  • § 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
  • Art. 267 AEUV
  • § 90 BVerfGG
  • Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

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