10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.11.2011 – X B 94/11

Keine Klärungsbedürftigkeit der steuerlichen Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen vor 2004

Aus dem Leitsatz

NV: Die Rechtsfragen, die sich gegen die Einordnung der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.d.F. vor dem Inkrafttreten des AltEinkG richten, sind angesichts der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH nicht mehr klärungsbedürftig .

Leitsatz

NV: Die Rechtsfragen, die sich gegen die Einordnung der Arbeitnehmerbeiträge zur Rentenversicherung als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i.d.F. vor dem Inkrafttreten des AltEinkG richten, sind angesichts der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH nicht mehr klärungsbedürftig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. Juni 2011, Az: 11 K 11308/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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