10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.04.2013 – X B 8/12

Akteneinsicht; ungeklärte Einlagen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht ist ein verzichtbarer Verfahrensmangel.

Leitsatz

  1. NV: Die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht ist ein verzichtbarer Verfahrensmangel.
  2. NV: Ist nicht feststellbar, woher die Mittel für Einlagen in das Betriebsvermögen stammen, so kann der Schluss gerechtfertigt sein, dass diese aus unversteuerten Einnahmen stammen.
  3. NV: Einer Vermögenszuwachs- oder Geldverkehrsrechnung bedarf es dafür nicht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 29. November 2011, Az: 11 K 11340/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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