10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.04.2011 – X B 69/10

Umwandlung einer dauernden Last in eine Leibrente - Anforderungen an die Begründung einer auf § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

Aus dem Leitsatz

1. NV: Auch bei einem typischen Altenteilsvertrag ist den Parteien die Möglichkeit eröffnet, eine ursprünglich als dauernde Last vereinbarte Versorgungsleistung bei geänderter Interessenlage in eine Leibrente umzuwandeln, die --im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der bis 2007 geltenden Fassung-- nur mit dem Ertragsanteil als…

Leitsatz

  1. NV: Auch bei einem typischen Altenteilsvertrag ist den Parteien die Möglichkeit eröffnet, eine ursprünglich als dauernde Last vereinbarte Versorgungsleistung bei geänderter Interessenlage in eine Leibrente umzuwandeln, die --im zeitlichen Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in der bis 2007 geltenden Fassung-- nur mit dem Ertragsanteil als Sonderausgabe abziehbar ist .
  2. NV: Der Vorbehalt der Rechte aus § 323 ZPO ist in einem Vermögensübergabevertrag nicht allein prozessual zu verstehen, sondern bedeutet nach den Gepflogenheiten, die sich in der kautelarjuristischen Praxis herausgebildet haben, darüber hinaus, dass der Vertrag nach Maßgabe des materiellen Rechts, auf das die Vorschrift des § 323 ZPO Bezug nimmt, abänderbar sein soll .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 10. März 2010, Az: 5 K 5017/06, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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