10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.06.2013 – X B 232/12

Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer Schule in den USA

Aus dem Leitsatz

NV: Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG kommt auch nach dessen Neufassung durch das JStG 2009 ein Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer in einem Drittland belegenen Schule weiterhin nicht in Betracht.

Leitsatz

NV: Nach dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG kommt auch nach dessen Neufassung durch das JStG 2009 ein Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen für den Besuch einer in einem Drittland belegenen Schule weiterhin nicht in Betracht.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 17. Oktober 2012, Az: 1 K 2585/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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