10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 17.06.2010 – X B 218/09
Keine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen - Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung - Fehlende Begründung des finanzgerichtlichen Urteils als Verfahrenmangel
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Einordnung der Arbeitnehmerbeiträge als Sonderausgaben ist für die Streitjahre vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes nicht mehr klärungsbedürftig .
Leitsatz
- NV: Die Einordnung der Arbeitnehmerbeiträge als Sonderausgaben ist für die Streitjahre vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes nicht mehr klärungsbedürftig .
- NV: Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Abzugsfähigkeit von Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 EStG a.F. kommt auch im Hinblick auf das Verbot der doppelten Besteuerung nicht in Frage .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 16. September 2009, Az: 8 K 1124/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 3 EStGSonderausgaben
- Art. 2 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 14 Abs. 1 GG
- Art. 19 Abs. 4 GG
- Art. 97 Abs. 1 GG
- § 10 Abs. 1 S. 1 EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStGSonderausgaben
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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