10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.02.2014 – X B 142/13

Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Beiträge an aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung als Sonderausgaben

Aus dem Leitsatz

NV: Es besteht kein Zweifel, dass im Jahre 2011 Beiträge an eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar waren.

Leitsatz

NV: Es besteht kein Zweifel, dass im Jahre 2011 Beiträge an eine aufsichtsfreie Unterstützungseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG abziehbar waren.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 19. Juni 2013, Az: 2 K 71/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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