10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.03.2013 – X B 139/12

Überraschungsentscheidung nach Hinweis des Gerichts; Kürzung des Vorwegabzugs bei nicht sozialversicherungspflichtiger Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus dem Leitsatz

1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das Gericht vor der mündlichen Verhandlung zur Stellungnahme auffordert.

Leitsatz

  1. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das Gericht vor der mündlichen Verhandlung zur Stellungnahme auffordert.
  2. NV. Eine weitergehende Hinweispflicht des Gerichts besteht auch nicht, wenn ein Beteiligter ein BFH-Urteil, auf das das Gericht verwiesen hat, für nicht einschlägig hält und weitergehende Hinweise erbittet.
  3. NV: Auch der Bezug einer nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegenden Abfindung wegen Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führt zur Kürzung des Vorwegabzuges nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a EStG a.F.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 23. Mai 2012, Az: 2 K 122/11, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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