10. SenatNV
BFH, Beschluss vom 07.07.2014 – X B 135/13
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland
Aus dem Leitsatz
1. NV: § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i.d.F. JStG 2010 schließt schon von seinem eindeutigen Wortlaut her den Abzug von Ausgleichszahlungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in ein Nicht-EU/EWR-Land aus.
Leitsatz
- NV: § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i.d.F. JStG 2010 schließt schon von seinem eindeutigen Wortlaut her den Abzug von Ausgleichszahlungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in ein Nicht-EU/EWR-Land aus.
- NV: Die Neuregelung erfolgte zur Klarstellung und verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. Mai 2013, Az: 1 K 166/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 63 AEUV
- § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStGSonderausgaben
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