10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.07.2014 – X B 135/13

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich und Zahlung in ein Drittland

Aus dem Leitsatz

1. NV: § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i.d.F. JStG 2010 schließt schon von seinem eindeutigen Wortlaut her den Abzug von Ausgleichszahlungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in ein Nicht-EU/EWR-Land aus.

Leitsatz

  1. NV: § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG i.d.F. JStG 2010 schließt schon von seinem eindeutigen Wortlaut her den Abzug von Ausgleichszahlungen für einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich in ein Nicht-EU/EWR-Land aus.
  2. NV: Die Neuregelung erfolgte zur Klarstellung und verstößt weder gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 16. Mai 2013, Az: 1 K 166/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 10 EStG

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat