10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.06.2016 – X B 110/15

Urteil ohne mündliche Verhandlung - Berücksichtigung von Schriftsätzen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Bei Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung ist der Zeitpunkt, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, die Absendung der Urteilsausfertigungen .

Leitsatz

  1. NV: Bei Entscheidungen ohne mündliche Verhandlung ist der Zeitpunkt, der dem Schluss der mündlichen Verhandlung entspricht, die Absendung der Urteilsausfertigungen .
  2. NV: Schriftsätze, die bis zur Absendung der Urteilsausfertigungen beim FG eingehen, müssen grundsätzlich verwertet werden, auch wenn das Urteil ohne mündliche Verhandlung bereits beschlossen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2015 10 K 10192/13 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 4. Juni 2015, Az: 10 K 10192/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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