8. SenatNV

BFH, Beschluss vom 04.04.2011 – VIII B 31/11

Beschwerde gegen Ablehnung einer Protokollberichtigung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung als unzulässig ist ausnahmsweise die Beschwerde gegeben .

Leitsatz

  1. NV: Gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung als unzulässig ist ausnahmsweise die Beschwerde gegeben .
  2. NV: Ein Antrag auf Protokollberichtigung ist auch nach Schluss der mündlichen Verhandlung noch zulässig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 9. Februar 2011, Az: 12 K 326/06 F, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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