BFH, Beschluss vom 22.04.2010 – VIII B 264/09
Aus dem Leitsatz
1. NV: Macht der Kläger (als Autodidakt) substantiiert geltend, seit Jahren im Auftrag freiberuflich tätiger Ingenieurbüros als Fachbauleiter selbständig und eigenverantwortlich Leistungen u.a. nach den Leistungsstufen 8 und 9 der HOAI erbracht zu haben, so bedarf es weder hinsichtlich der für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen…
Leitsatz
- NV: Macht der Kläger (als Autodidakt) substantiiert geltend, seit Jahren im Auftrag freiberuflich tätiger Ingenieurbüros als Fachbauleiter selbständig und eigenverantwortlich Leistungen u.a. nach den Leistungsstufen 8 und 9 der HOAI erbracht zu haben, so bedarf es weder hinsichtlich der für die Annahme einer freiberuflichen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse noch hinsichtlich der Ausübung einer einem Ingenieur vergleichbaren Tätigkeit weiterer Darlegungen .
- NV: Hat das Gericht Zweifel, dass die Behauptungen des Klägers zutreffen, muss es die dazu angebotenen Beweise erheben .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 19. November 2009, Az: 5 K 1299/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
- § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStGSelbständige Arbeit
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Welche Norm erstreckt das Sondervergütungsprinzip auf Freiberufler-Personengesellschaften?
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