7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 07.02.2011 – VII S 7/11 (PKH)

Aufhebung einer im PKH-Verfahren erfolgten Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

Aus dem Leitsatz

1. NV: Im Falle einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Prozessvertreter und seinem Mandanten kann eine im Rahmen der Gewährung von PKH erfolgte Beiordnung aufgehoben werden.

Leitsatz

  1. NV: Im Falle einer nachhaltigen und tiefgreifenden Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen einem Prozessvertreter und seinem Mandanten kann eine im Rahmen der Gewährung von PKH erfolgte Beiordnung aufgehoben werden.
  2. NV: Eine Aufhebung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn das Vertrauensverhältnis durch sachlich nicht gerechtfertigtes und mutwilliges Verhalten des Mandanten zerstört worden ist.
  3. NV: Als Zeitpunkt der Aufhebung der bisherigen Beiordnung ist der Tag des Zugangs der neuen Prozessvollmacht beim Gericht zu bestimmen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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