7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.12.2010 – VII S 57/10 (PKH)

Keine PKH auf nach Verfahrensende gestellten Antrag

Aus dem Leitsatz

NV: Nach Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens kann ein PKH-Antrag für dieses Verfahren nicht mehr wirksam gestellt werden .

Leitsatz

NV: Nach Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens kann ein PKH-Antrag für dieses Verfahren nicht mehr wirksam gestellt werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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