BFH, Urteil vom 15.01.2019 – VII R 23/17
Aus dem Leitsatz
Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO .
Leitsatz
Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 26. April 2017 1 K 1596/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 26. April 2017, Az: 1 K 1596/15, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsOUnzulässigkeit der Aufrechnung
- § 103 Abs. 2 InsOWahlrecht des Insolvenzverwalters
- § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStGNichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung
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