7. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 23.10.2018 – VII R 21/18

Duldungsbescheid wegen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehender Steuerforderungen
ECLI: DE:BFH:2018:U.231018.VIIR21.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten .

Leitsatz

Ein auf die Vorschriften des AnfG gestützter Duldungsbescheid, der den Anfechtungsgegner verpflichtet, die Vollstreckung gegen den Schuldner bestehender Steuerforderungen zu dulden, die aus rechtsbeständigen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung resultieren, muss keine zusätzliche Bedingung i.S. des § 14 AnfG enthalten .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. März 2018 3 K 1997/17 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 27. März 2018, Az: 3 K 1997/17, Urteil; nachgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 31. Januar 2019, Az: 3 K 1044/19, Beschluss

Zitierte Normen

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