BFH, Beschluss vom 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)
Aus dem Leitsatz
1. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind .
Leitsatz
- Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzbehörden das BMF-Schreiben betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020 nicht auf Vollstreckungsmaßnahmen anwenden, die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens durchgeführt worden sind .
- Steuerschuldner, gegen die bereits vor Bekanntgabe dieses Schreibens vollstreckt worden ist, können um Rechtsschutz nach den allgemeinen Regeln (z.B. § 258 AO) ersuchen .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Der Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 19.05.2020 - 4 V 540/20 wird aufgehoben. Der Antrag der Antragstellerin wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 19. Mai 2020, Az: 4 V 540/20, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 309 AOPfändung einer Geldforderung
- § 314 AOEinziehungsverfügung
- § 19 AOSteuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
- § 19ff AO
- § 20 Abs. 3 AOSteuern vom Einkommen und Vermögen der Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermögensmassen
- § 25 S. 1 AOMehrfache örtliche Zuständigkeit
- § 250 Abs. 1 S. 1 AOVollstreckungsersuchen
- § 252 AOVollstreckungsgläubiger
- § 126 Abs. 1 Nr. 2 AOHeilung von Verfahrens- und Formfehlern
- § 127 AOFolgen von Verfahrens- und Formfehlern
- § 90 Abs. 2 S. 1 AOMitwirkungspflichten der Beteiligten
- § 258 AOEinstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung
- § 79 Abs. 2 S. 2 BVerfGG
- § 1 EUBeitrG
- § 3 EUBeitrG
- § 4 EUBeitrG
- § 9 EUBeitrG
- § 10 EUBeitrG
- § 13 EUBeitrG
- § 14 EUBeitrG
- Art. 2 EURL 24/2010
- Art. 11 EURL 24/2010
- Art. 12 EURL 24/2010
- Art. 14 EURL 24/2010
- Art. 18 EURL 24/2010
- Art. 6 BGBEG
- § 128 FGOBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- § 128ff FGO
- § 5 Abs. 1 Nr. 5 FVG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- § 38 AOEntstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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