7. SenatNV

BFH, Beschluss vom 06.06.2013 – VII B 226/12

Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde nach Abweisung der Klage als unzulässig

Aus dem Leitsatz

NV: Hat das FG eine Klage als unzulässig abgewiesen, kann eine Rechtsfrage nur dann grundsätzliche Bedeutung haben, wenn von ihrer Beantwortung abhängt, ob das FG eine Sachentscheidung hätte treffen müssen anstatt durch Prozessurteil zu entscheiden. Das ist nicht der Fall, wenn das FG die Unzulässigkeit der Klage - unabhängig von der Beantwortung der…

Leitsatz

NV: Hat das FG eine Klage als unzulässig abgewiesen, kann eine Rechtsfrage nur dann grundsätzliche Bedeutung haben, wenn von ihrer Beantwortung abhängt, ob das FG eine Sachentscheidung hätte treffen müssen anstatt durch Prozessurteil zu entscheiden. Das ist nicht der Fall, wenn das FG die Unzulässigkeit der Klage - unabhängig von der Beantwortung der Rechtsfrage - zutreffend damit begründet, der Kläger habe die Möglichkeit, in eigenen Rechten verletzt und damit klagebefugt zu sein (§ 40 Abs. 2 FGO), nicht ausreichend dargelegt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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