BFH, Beschluss vom 29.01.2010 – VII B 188/09
Aus dem Leitsatz
NV: Lohnsteuererstattungsansprüche sind kein "Arbeitseinkommen". Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer, auch wenn er durch eine steuerpflichtige Tätigkeit des Schuldners während des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, gehört daher nicht zum insolvenzfreien Vermögen und kann vom Finanzamt nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden des…
Leitsatz
NV: Lohnsteuererstattungsansprüche sind kein "Arbeitseinkommen". Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer, auch wenn er durch eine steuerpflichtige Tätigkeit des Schuldners während des Insolvenzverfahrens begründet worden ist, gehört daher nicht zum insolvenzfreien Vermögen und kann vom Finanzamt nicht mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden des Insolvenzschuldners verrechnet werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 2. Juli 2009, Az: 4 K 2047/07, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 35 Abs. 1 InsOBegriff der Insolvenzmasse
- § 36 InsOUnpfändbare Gegenstände
- § 96 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsOUnzulässigkeit der Aufrechnung
- § 287 Abs. 2 InsOAntrag des Schuldners
- § 37 Abs. 2 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 226 AOAufrechnung
- § 850c ZPO
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 38 EStGErhebung der Lohnsteuer
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