7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 10.02.2011 – VII B 183/10
Eröffnung des Finanzrechtswegs im Streit um allgemeine Einsicht in Vollstreckungsakten durch den Insolvenzverwalter - Auskunftsanspruch nach § 4 HmbIFG
Aus dem Leitsatz
1. NV: Zumindest in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemeine Einsicht in die beim FA über den Schuldner geführten Vollstreckungsakten begehrt, handelt es sich um eine Streitigkeit nach § 33 Abs. 1 FGO, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet ist .
Leitsatz
- NV: Zumindest in den Fällen, in denen der Insolvenzverwalter allgemeine Einsicht in die beim FA über den Schuldner geführten Vollstreckungsakten begehrt, handelt es sich um eine Streitigkeit nach § 33 Abs. 1 FGO, so dass der Finanzrechtsweg eröffnet ist .
- NV: Von einer unspezifischen Einsichtnahme in Vollstreckungsakten ist nicht nur die Vollstreckung, sondern auch die Steuererhebung betroffen .
- NV: Dagegen ist der Rechtsweg zu den Zivilgerichten eröffnet, wenn der Insolvenzverwalter zur Prüfung der Voraussetzungen eines dem Grunde nach bestehenden Anfechtungsrechts nach der InsO Einsicht in die Vollstreckungsakten nehmen will .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Hamburg, 2. Juli 2010, Az: 6 K 75/09, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 Abs. 1 FGOFinanzrechtsweg
- § 4 InfFrG HA
- § 5 AOErmessen
- § 17a Abs. 3 S. 2 GVG
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