BFH, Beschluss vom 11.09.2014 – VI R 68/13
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Erledigung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss bis zu seiner Absendung (Postausgangskontrolle) durch eine Person überwacht werden, die den gesamten Bearbeitungsvorgang kontrollieren kann. Eine Kontrolle durch die mit der Versendung der Post beauftragte Poststelle genügt hingegen nicht .
Leitsatz
- NV: Die Erledigung eines fristwahrenden Schriftsatzes muss bis zu seiner Absendung (Postausgangskontrolle) durch eine Person überwacht werden, die den gesamten Bearbeitungsvorgang kontrollieren kann. Eine Kontrolle durch die mit der Versendung der Post beauftragte Poststelle genügt hingegen nicht .
- NV: Ist die Versendung der Post durch externe Dienstleister vorgesehen, so muss die Kontrolle auch die Übergabe an den externen Dienstleister umfassen. Beruht das Versäumen einer Frist darauf, dass ein Schriftstück aufgrund mangelhafter Postausgangskontrolle nicht -wie vorgesehen- über einen externen Dienstleister, sondern auf dem regelmäßig wesentlich zeitaufwändigeren Weg über den Kurierdienst der Verwaltung versandt wurde, so kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht des Saarlandes, 6. August 2013, Az: 1 K 1308/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 120 FGO
- BFH III R 2/24 vom 18.06.2026amtlichVoraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf1. Die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrags auf den anderen Elternteil gemäß § 32 Abs.…
- BFH I R 13/23 vom 11.03.2026amtlichZur Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sogenannte S-Corporation1. Einer US-amerikanischen sogenannten S-Corporation, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) infolge der Ausübung des steuerlichen Wahlrechts wie…
- BFH VII R 4/25 vom 20.01.2026amtlichAndere Gesetze im Sinne des § 140 AO bei nationalen Verbrauchsteuern1. Wird eine gerichtliche Entscheidung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an das besondere elektronische Behördenpostfach übermittelt, kommt es für den…
- BFH X R 1/24 vom 03.09.2025amtlichBesteuerung deutscher Rentner in Portugal - Status des "residente não habitual" im DBA-Portugal1. Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal…
- BFH X R 20/23 vom 19.03.2025amtlichLeistung eines Dritten auf eine fremde Steuerschuld; Anfechtung einer Tilgungsbestimmung wegen Drohung1. Eine Tilgungsbestimmung (§ 225 Abs. 1 der Abgabenordnung --AO--) ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nach den Regeln der §§ 133…
- BFH VII R 20/23 vom 18.03.2025amtlichAnlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche