6. SenatNV
BFH, Urteil vom 13.01.2011 – VI R 64/09
Keine Bindungswirkung der Anrufungsauskunft für das Veranlagungsverfahren - keine Beschränkung des Vorbehalts der Nachprüfung durch Hinweise zu fehlenden Unterlagen - Prinzip der Abschnittsbesteuerung - Lohnsteuerabzugsverfahren als Vorauszahlungsverfahren
Aus dem Leitsatz
1. NV: Der Inhalt einer im Lohnsteuerabzugsverfahren dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft bindet die Wohnsitzfinanzämter bei der Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer nicht.
Leitsatz
- NV: Der Inhalt einer im Lohnsteuerabzugsverfahren dem Arbeitgeber erteilten Anrufungsauskunft bindet die Wohnsitzfinanzämter bei der Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer nicht.
- NV: Die Beschränkung der Arbeitnehmer-Haftung im Lohnsteuerabzugsverfahren nach § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG steht der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers im Veranlagungsverfahren nicht entgegen.
- NV: Der Umfang des Vorbehalts der Nachprüfung ist nicht deswegen eingeschränkt, weil das FA in den Erläuterungen zum Bescheid auf fehlende Unterlagen hinweist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG Düsseldorf, 5. November 2009, Az: 11 K 1577/09 E, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 103 Abs. 1 GG
- § 164 Abs. 2 AOSteuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung
- § 165 AOVorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung
- § 42d Abs. 3 S. 4 EStGHaftung des Arbeitgebers und Haftung bei Arbeitnehmerüberlassung
- § 42e EStGAnrufungsauskunft
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 164 AO
- BFH VI R 12/24 vom 09.04.2026amtlichKein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen1. Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt…
- BFH II B 13/25 (AdV) vom 09.07.2025amtlichZweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sogenanntem Signing und ClosingEs ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der…
- BFH XI R 5/23 vom 13.11.2024amtlichZum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I)1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die…
- BFH V R 19/22 vom 29.08.2024amtlichKorrektur einer jahresübergreifenden UmsatzverlagerungVersteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) seine Umsätze nicht bereits für den…
- BFH IV R 9/22 vom 07.08.2024amtlichHemmung der Verjährung durch Abgabe einer Feststellungserklärung nach Ergehen eines Schätzbescheids unter Vorbehalt der Nachprüfung1. Gibt der Steuerpflichtige nach Ergehen eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Gewinnfeststellungsbescheids erstmals eine inhaltlich abweichende…
- BFH IX R 38/21 vom 16.04.2024amtlichZeitpunkt der Berücksichtigung des Gewinns aus einem Wegzugsteuertatbestand gemäß § 6 AStGEin Gewinn aus dem Wegzugsteuertatbestand des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Außensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat