6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 10.03.2015 – VI R 60/11

Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aus dem Leitsatz

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG.

Leitsatz

Aufwendungen für die Adoption eines Kindes sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 EStG.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden Württemberg vom 10. Oktober 2011 6 K 1880/10 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 10. Oktober 2011, Az: 6 K 1880/10, Urteil; vorgehend BFH, 18. April 2013, Az: VI R 60/11, Vorlagebeschluss; vorgehend BFH, 9. Oktober 2014, Az: GrS 1/13, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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