6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 10.08.2023 – VI R 29/21

Keine außergewöhnlichen Belastungen bei Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft
ECLI: DE:BFH:2023:U.100823.VIR29.21.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Leitsatz

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.10.2021 - 10 K 3172/19 E wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 7. Oktober 2021, Az: 10 K 3172/19 E, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
  • § 1 Abs. 1 Nr. 1 ESchG
  • § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG
  • § 1 Abs. 1 Nr. 7 ESchG
  • Art. 1 Abs. 1 GG
  • Art. 1 Abs. 3 GG
  • Art. 6 GG
  • Art. 3 Abs. 3 GG

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