6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 10.08.2023 – VI R 40/20

Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft
ECLI: DE:BFH:2023:U.100823.VIR40.20.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Leitsatz

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer dem jeweiligen Landesrecht unterliegenden Wohngemeinschaft sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 30.09.2020 - 3 K 1858/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 30. September 2020, Az: 3 K 1858/18, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
  • § 15 WTG NW
  • § 18 WTG NW
  • § 24 WTG NW
  • § 25 WTG NW
  • § 30 Abs. 2 WTG NW
  • § 35 WTG NW

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