6. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 17.06.2010 – VI R 50/09
Steuerfreiheit gemäß § 3b EStG trotz Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde - Auslegung eines Gesetzes gegen den Wortlaut
Aus dem Leitsatz
1. Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde steht der Steuerbefreiung nach § 3b EStG nicht entgegen .
Leitsatz
- Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde steht der Steuerbefreiung nach § 3b EStG nicht entgegen .
- Der laufende Arbeitslohn (§ 3b Abs. 2 Satz 1 EStG) kann der Höhe nach schwanken .
- § 3b EStG subventioniert Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Weise .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 21. September 2009, Az: 9 K 260/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3b Abs. 2 EStGSteuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- § 3b Abs. 1 EStGSteuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
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