6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 15.02.2017 – VI R 30/16

Keine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten
ECLI: DE:BFH:2017:U.150217.VIR30.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei.

Leitsatz

Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. Juni 2016 10 K 146/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 28. Juni 2016, Az: 10 K 146/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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