BFH, Urteil vom 29.11.2016 – VI R 61/14
Aus dem Leitsatz
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG.
Leitsatz
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. des § 3b Abs. 1 EStG.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Oktober 2013 6 K 4246/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 21. Oktober 2013, Az: 6 K 4246/11, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 3b Abs. 1 EStGSteuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- § 3b Abs. 2 EStGSteuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- § 41a Abs. 1 EStGAnmeldung und Abführung der Lohnsteuer
- § 155 AOSteuerfestsetzung
- § 167 Abs. 1 S. 1 AOSteueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern
- § 163 AOAbweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 3b EStG
- BFH VI R 1/22 vom 11.04.2024amtlichSteuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich…
- BFH VI R 11/21 vom 10.08.2023amtlichBerechnung des Grundlohns bei steuerfreien Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit1. Der für die Bemessung der Steuerfreiheit von Zuschlägen zur Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit maßgebende Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der…
- BFH VI R 28/19 vom 16.12.2021amtlichSteuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit1. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit…
- BFH VI R 16/19 vom 09.06.2021amtlichSteuerfreiheit der sog. Theaterbetriebszulage gemäß § 3b EStG1. Der Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gemäß § 3b EStG steht es nicht entgegen, wenn der Grundlohn in Abhängigkeit von…
- BFH VI R 30/16 vom 15.02.2017amtlichKeine Steuerfreiheit einer Zulage für Dienst zu wechselnden ZeitenDie einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a EZulV ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei.
- BFH VI R 18/11 vom 08.12.2011amtlichKeine Steuerfreiheit von pauschal gezahlten Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit - Grundsätzlich kein Verzicht auf Einzelabrechnung1. Pauschale Zuschläge, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit an den…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche