6. SenatNV

BFH, Urteil vom 24.09.2013 – VI R 48/12

Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit bei Grenzgängern in die Schweiz - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsvorschriften

Aus dem Leitsatz

NV: Die Steuerfreiheit pauschaler Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit setzt auch bei einem nichtselbständig arbeitenden Grenzgänger in die Schweiz voraus, dass diese Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden .

Leitsatz

NV: Die Steuerfreiheit pauschaler Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit setzt auch bei einem nichtselbständig arbeitenden Grenzgänger in die Schweiz voraus, dass diese Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung geleistet werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 20. Juni 2012, Az: 14 K 4685/09, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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