6. Senatamtlich veröffentlicht
BFH, Urteil vom 12.05.2011 – VI R 37/10
Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastungen - Medizinische Indikation - Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Belastungsmindernde Anrechnung erhaltener Jugendhilfeleistungen
Aus dem Leitsatz
1. Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war .
Leitsatz
- Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war .
- Die erforderlichen Feststellungen hat das FG nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu treffen. An dem Erfordernis einer vorherigen amtsärztlichen oder vertrauensärztlichen Begutachtung zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme, die auch zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) gehören könnte, hält der erkennende Senat nicht länger fest .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 29. Mai 2008, Az: 15 K 3058/05, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
- § 12 Nr. 1 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
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