BFH, Beschluss vom 09.11.2015 – VI R 36/13
Aus dem Leitsatz
1. NV: Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht .
Leitsatz
- NV: Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit können betrieblich oder beruflich veranlasst sein, wenn es sich um eine typische Berufskrankheit handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht .
- NV: Die Feststellung, ob eine typische Berufskrankheit oder ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf des Steuerpflichtigen vorliegt, obliegt dem FG als Tatsacheninstanz (§ 118 Abs. 2 FGO) .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 26. April 2013 8 K 3159/10 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 26. April 2013, Az: 8 K 3159/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9 Abs. 1 S. 1 EStGWerbungskosten
- § 12 Nr. 1 S. 2 EStGNicht abzugsfähige Ausgaben
- § 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
- § 64 Abs. 1 EStDVNachweis von Krankheitskosten und der Voraussetzungen der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale
- § 84 Abs. 3f EStDVAnwendungsvorschriften
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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§ 8 EStDV – Grundstücksteile von untergeordnetem Wert?
Eigenbetrieblich genutzter Teil muss nicht BV sein, wenn Größe ≤ 30 m² oder Wert ≤ 40.000 € (§ 8 S. 1 EStDV, nach § 84 Abs. 1d EStDV in allen offenen Fällen). Folge der Wahl: zugehörige Aufwendungen nicht abziehbar (§ 8 S. 2, § 84 Abs. 1d EStDV, für Wj, die nach dem 31.12.2025 beginnen). Die frühere Grenze (1/5 des Grundstückswerts und 20.500 €) ist überholt.
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