BFH, Urteil vom 11.03.2020 – VI R 26/18
Aus dem Leitsatz
1. Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i.S. von § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG setzen voraus, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 06.02.2013 - VI R 28/11, BFHE 240, 546, BStBl II 2013, 572).
Leitsatz
- Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen wegen Erreichens einer Altersgrenze i.S. von § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG setzen voraus, dass der Steuerpflichtige wegen Erreichens der Altersgrenze von der Verpflichtung zu Dienstleistungen entbunden ist (Anschluss an Senatsurteil vom 06.02.2013 - VI R 28/11, BFHE 240, 546, BStBl II 2013, 572).
- Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens sind Versorgungsbezüge, da sie keine Gegenleistung für Dienstleistungen des Ruhestandsbeamten darstellen, die im gleichen Zeitraum geschuldet und erbracht werden. Dies gilt auch, wenn die Fahrvergünstigungen aufgrund eines vor Erreichens der Altersgrenze abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrags geleistet werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 08.05.2018 - 6 K 2979/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 8. Mai 2018, Az: 6 K 2979/17, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. a EStGPauschbeträge für Werbungskosten
- § 9a S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStGPauschbeträge für Werbungskosten
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. a EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStGNichtselbständige Arbeit
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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