6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 12.07.2021 – VI R 13/19

Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO
ECLI: DE:BFH:2021:U.120721.VIR13.19.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung durch die Finanzbehörden bedarf keiner Zustimmung des Steuerpflichtigen.

Leitsatz

Die Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung durch die Finanzbehörden bedarf keiner Zustimmung des Steuerpflichtigen.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.02.2019 - 8 K 142/17 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 15. Februar 2019, Az: 8 K 142/17, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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