2. SenatNV
BFH, Urteil vom 08.09.2011 – II R 48/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 47/09 vom 08.09.2011 - Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne - Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung - Bemessung der Lotteriesteuer
Aus dem Leitsatz
1. NV: Sog. Absprunggewinne unterliegen auch dann der Lotteriesteuer, wenn sie der Lotterieeinnehmer nicht an den Veranstalter der Lotterie abzuführen brauchte .
Leitsatz
- NV: Sog. Absprunggewinne unterliegen auch dann der Lotteriesteuer, wenn sie der Lotterieeinnehmer nicht an den Veranstalter der Lotterie abzuführen brauchte .
- NV: Die Aufhebung eines Steuerbescheids kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil ein Verstoß gegen eine Zuständigkeitsvereinbarung vorliegt .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend FG München, 27. Februar 2008, Az: 4 K 733/01, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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