2. SenatNV

BFH, Urteil vom 08.09.2011 – II R 48/09

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 47/09 vom 08.09.2011 - Erhebung von Lotteriesteuer auf sog. Absprunggewinne - Anwendbarkeit des § 127 AO bei Abweichung von Zuständigkeitsvereinbarung - Bemessung der Lotteriesteuer

Aus dem Leitsatz

1. NV: Sog. Absprunggewinne unterliegen auch dann der Lotteriesteuer, wenn sie der Lotterieeinnehmer nicht an den Veranstalter der Lotterie abzuführen brauchte .

Leitsatz

  1. NV: Sog. Absprunggewinne unterliegen auch dann der Lotteriesteuer, wenn sie der Lotterieeinnehmer nicht an den Veranstalter der Lotterie abzuführen brauchte .
  2. NV: Die Aufhebung eines Steuerbescheids kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil ein Verstoß gegen eine Zuständigkeitsvereinbarung vorliegt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 27. Februar 2008, Az: 4 K 733/01, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

  • § 27 AOZuständigkeitsvereinbarung
  • § 127 AOFolgen von Verfahrens- und Formfehlern
  • § 17 RennwLottG
  • § 19 RennwLottG
  • § 30 Abs. 1 S. 1 RennwLottGABest
  • § 37 Abs. 3 RennwLottGABest
  • § 46 Abs. 2 RennwLottGABest
  • Art. 2 Abs. 1 GG
  • Art. 20 Abs. 3 GG

Weitere Entscheidungen zu § 27 AO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat