5. SenatNV

BFH, Urteil vom 30.11.2016 – V R 48/15

Bedeutung einer Zuständigkeitsvereinbarung
ECLI: DE:BFH:2016:U.301116.VR48.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Nach § 127 AO kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nichtig ist, nicht allein wegen Verletzung der örtlichen Zuständigkeit verlangt werden. Dies gilt bei einer Verlagerung der örtlichen Zuständigkeit aufgrund einer Zuständigkeitsvereinbarung jedenfalls dann, wenn der Grund für die Vereinbarung seit langem entfallen ist .

Leitsatz

NV: Nach § 127 AO kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nichtig ist, nicht allein wegen Verletzung der örtlichen Zuständigkeit verlangt werden. Dies gilt bei einer Verlagerung der örtlichen Zuständigkeit aufgrund einer Zuständigkeitsvereinbarung jedenfalls dann, wenn der Grund für die Vereinbarung seit langem entfallen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. November 2015 14 K 2326/15 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 17. November 2015, Az: 14 K 2326/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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