6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 30.07.2013 – VI B 31/13

Zulassung der Revision im FG-Urteil - Treu und Glauben - Barzahlung von Handwerkerleistungen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Enthält das Urteil des FG keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist die Revision nicht zugelassen worden.

Leitsatz

  1. NV: Enthält das Urteil des FG keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist die Revision nicht zugelassen worden.
  2. NV: Die Entscheidung über die Zulassung der Revision hat von Amts wegen zu erfolgen und kann damit nicht Gegenstand einer vertrauensschutzbegründenden Vereinbarung zwischen Kläger und Gericht sein.
  3. NV: In der Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung (ausnahmslos) nicht in Betracht kommt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 20. Februar 2013, Az: 4 K 1329/12, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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