6. SenatNV
BFH, Beschluss vom 30.07.2013 – VI B 31/13
Zulassung der Revision im FG-Urteil - Treu und Glauben - Barzahlung von Handwerkerleistungen
Aus dem Leitsatz
1. NV: Enthält das Urteil des FG keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist die Revision nicht zugelassen worden.
Leitsatz
- NV: Enthält das Urteil des FG keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so ist die Revision nicht zugelassen worden.
- NV: Die Entscheidung über die Zulassung der Revision hat von Amts wegen zu erfolgen und kann damit nicht Gegenstand einer vertrauensschutzbegründenden Vereinbarung zwischen Kläger und Gericht sein.
- NV: In der Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass die Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Barzahlung (ausnahmslos) nicht in Betracht kommt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 20. Februar 2013, Az: 4 K 1329/12, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 35a EStGSteuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- § 33a EStGAußergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
- § 33 EStGAußergewöhnliche Belastungen
- § 115 Abs. 2 FGORevision
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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