6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.05.2011 – VI B 3/11

Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

Aus dem Leitsatz

NV: Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht, die das Recht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften umfasst.

Leitsatz

NV: Zum Recht auf rechtliches Gehör gehört auch die Möglichkeit der Akteneinsicht, die das Recht auf die Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften umfasst.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 17. November 2010, Az: 1 K 3206/07, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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