6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 14.04.2015 – VI B 143/14

Anspruch auf den Pflegepauschbetrag nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit

Aus dem Leitsatz

NV: Der Pflegepauschbetrag kann nur gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige die Hilflosigkeit entsprechend den Vorgaben des § 65 Abs. 2 EStDV belegt.

Leitsatz

NV: Der Pflegepauschbetrag kann nur gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige die Hilflosigkeit entsprechend den Vorgaben des § 65 Abs. 2 EStDV belegt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24. Oktober 2014 3 K 2765/13 wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Köln, 24. Oktober 2014, Az: 3 K 2765/13, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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