6. SenatNV

BFH, Beschluss vom 20.06.2016 – VI B 115/15

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und Verletzung des rechtlichen Gehörs

Aus dem Leitsatz

NV: Verbindet der Steuerpflichtige seine Erklärung, er verzichte auf eine mündliche Verhandlung, mit der Einschränkung, dies gelte nicht für den Fall, dass der Senat den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter übertrage, verletzt das FG den Anspruch des Steuerpflichtigen auf rechtliches Gehör, wenn es trotz Einzelrichterübertragung ohne…

Leitsatz

NV: Verbindet der Steuerpflichtige seine Erklärung, er verzichte auf eine mündliche Verhandlung, mit der Einschränkung, dies gelte nicht für den Fall, dass der Senat den Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter übertrage, verletzt das FG den Anspruch des Steuerpflichtigen auf rechtliches Gehör, wenn es trotz Einzelrichterübertragung ohne mündliche Verhandlung entscheidet .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 12. Oktober 2015 11 K 1575/15 aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG München, 12. Oktober 2015, Az: 11 K 1575/15, Urteil; nachgehend FG München, 3. November 2016, Az: 11 K 2059/16, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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