5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 18.01.2017 – V S 37/16 (PKH)
Gewährung von PKH für eine juristische Person
ECLI: DE:BFH:2017:B.180117.VS37.16.0Amtlicher Entscheidungstext
Aus dem Leitsatz
1. NV: Die Gewährung von PKH an eine juristische Person setzt u.a. voraus, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwider läuft. Daran fehlt es, wenn nicht ausgeführt wird, welcher größere Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung beeinträchtigt würde oder welche der Allgemeinheit dienenden…
Leitsatz
- NV: Die Gewährung von PKH an eine juristische Person setzt u.a. voraus, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwider läuft. Daran fehlt es, wenn nicht ausgeführt wird, welcher größere Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung beeinträchtigt würde oder welche der Allgemeinheit dienenden Aufgaben die Antragstellerin ohne Durchführung des Rechtsstreits nicht erfüllen könnte.
- NV: Die verfassungsgemäße Einschränkung des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO verstößt nicht gegen den in Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO
- Art. 47 EUGrdRCh
Weitere Entscheidungen zu § 142 FGO
- BFH X K 6/20 vom 23.03.2022amtlichÜberlange Verfahrensdauer und Wiedergutmachung auf andere Weise als durch Entschädigung1. Ein PKH-Verfahren, das gleichzeitig neben einem rechtshängigen Hauptsacheverfahren geführt wird, ist entschädigungsrechtlich kein eigenständiges…
- BFH X K 4/18 vom 20.03.2019amtlichÜberlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens1. Ein isoliertes Verfahren auf Bewilligung von PKH stellt ein Gerichtsverfahren i.S. von § 198 Abs. 6 Nr. 1 GVG dar. Dagegen ist eine sich hieran…
- BFH II S 39/10 (PKH) vom 10.02.2011amtlichWiderruf einer Einverständniserklärung i.S. des § 79a Abs. 3 und 4 FGO - Feststellung der Grundbesitzwerte nach § 138 BewGEin Widerruf einer Einverständniserklärung mit einer Entscheidung durch den Berichterstatter nach § 79a Abs. 3 und 4 FGO ist ausgeschlossen, soweit sich die…
- BFH X S 17/26 (PKH) vom 21.09.2026NVRechtliches Gehör - Obliegenheit eines Verfahrensbeteiligten1. NV: Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes i.V.m. § 96 Abs. 2, § 119 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung) kann…
- BFH IX S 17/26 (PKH) vom 26.06.2026NVProzesskostenhilfe; Darlegung von Zulassungsgründen; Antrag auf Akteneinsicht1. NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss im Verfahren der Prozesskostenhilfe (PKH) im Hinblick auf die Erhebung einer Nichtzulassungsbeschwerde zumindest…
- BFH V B 9/25 vom 27.04.2026NVVertretungszwang beim BFH auch bei Mittellosigkeit eines BeteiligtenNV: Dem Vertretungszwang beim Bundesfinanzhof steht wegen der Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, die Mittellosigkeit eines Beteiligten nicht…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat