5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.02.2014 – V S 33/13 (PKH)

Prozesskostenhilfe im Insolvenzfall

Aus dem Leitsatz

NV: Bei Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus dem verwalteten Vermögen aufgebracht werden können .

Leitsatz

NV: Bei Masseunzulänglichkeit (§ 208 InsO) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Kosten eines Rechtsstreits nicht aus dem verwalteten Vermögen aufgebracht werden können .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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