5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.03.2017 – V S 3/17 (PKH)

PKH-Gewährung gilt nur für einen Rechtszug - Kein Verfahrensfehler des FG bei offensichtlicher Unrichtigkeit in den Urteilsgründen
ECLI: DE:BFH:2017:B.080317.VS3.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Wurde ein Verfahren zur Gewährung von PKH für ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision geführt, das zur Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz führte, so muss für ein weiteres Beschwerdeverfahren, das im Anschluss an ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz ergeht, erneut PKH beantragt werden, denn gemäß § 119 ZPO…

Leitsatz

NV: Wurde ein Verfahren zur Gewährung von PKH für ein Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision geführt, das zur Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz führte, so muss für ein weiteres Beschwerdeverfahren, das im Anschluss an ein klageabweisendes Urteil der ersten Instanz ergeht, erneut PKH beantragt werden, denn gemäß § 119 ZPO wird PKH nur für jeden Rechtszug gesondert bewilligt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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