5. SenatNV
BFH, Beschluss vom 07.09.2012 – V S 24/12
Fehlerhafte Besetzung der Richterbank und fehlende Originalunterschriften
Aus dem Leitsatz
1. NV: Mit der Anhörungsrüge kann nur die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht jedoch eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank oder eine fehlerhafte Sachenscheidung gerügt werden.
Leitsatz
- NV: Mit der Anhörungsrüge kann nur die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht jedoch eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank oder eine fehlerhafte Sachenscheidung gerügt werden.
- NV: Dem Unterschriftserfordernis des § 105 Abs.1 Satz 2 FGO ist genügt, wenn die in den Akten befindliche Urschrift des Beschlusses unterschrieben ist und die Ausfertigung bzw. der Abdruck erkennen lassen, dass das Original die Unterschrift der Richter trägt.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend BFH, 11. Mai 2012, Az: V E 1/12, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 69a GKG
Weitere Entscheidungen zu § 105 FGO
- BFH II R 18/22 vom 30.10.2024amtlichSteuerpflicht von nachträglichen Sonderwünschen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der…
- BFH VII R 50/20 vom 17.10.2023amtlichVoraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom1. Die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender…
- BFH XI R 29/21 (XI R 7/19), XI R 29/21, XI R 7/19 vom 04.05.2022amtlichErwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 - V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene…
- BFH XI R 5/19 vom 17.03.2022amtlich(Folge-)Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in einer anderen Steuerart; Irrtum über das Entstehen einer Umsatzsteuerverbindlichkeit bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen1. Wurden Umsätze in Änderungsbescheiden zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zunächst rechtsirrig als umsatzsteuerpflichtig (und eine…
- BFH X R 9/19 vom 12.02.2020amtlichVerwertung der Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines Zeugen, der sich vor dem FG auf ein Auskunftsverweigerungsrecht beruft1. Das FG darf die Urkunde über die vorgerichtliche Vernehmung eines seinerzeit ordnungsgemäß belehrten Zeugen auch dann verwerten, wenn der Zeuge sich vor dem…
- BFH II B 35-37/18, II B 35/18, II B 36/18, II B 37/18 vom 17.07.2019amtlichKeine Verletzung der richterlichen HinweispflichtWurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der…
Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.
Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat