5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.03.2010 – V S 20/09

Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit und Entscheidung über dieses Gesuch

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zu den Voraussetzungen für eine Anhörungsrüge nach § 69a GKG .

Leitsatz

  1. NV: Zu den Voraussetzungen für eine Anhörungsrüge nach § 69a GKG .
  2. NV: Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des BFH über eine Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht statthaft .
  3. NV: Nur die in den Akten befindliche Urschrift, nicht aber die Ausfertigung oder der Abdruck einer Entscheidung müssen vom Richter unterschrieben werden .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 16. Juni 2009, Az: V E 1/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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