5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 19.07.2012 – V S 15/12

Keine Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bei fehlender Beschwer des rügeführenden Gemeinschafters - Keine Umdeutung des Antrags auf Prozesskostenhilfe in eine Anhörungsrüge

Aus dem Leitsatz

NV: Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ist, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist. Daran fehlt es, wenn der angegriffene Beschluss nicht gegenüber dem rügeführenden Gemeinschafter, sondern gegenüber der Gemeinschaft ergangen ist .

Leitsatz

NV: Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge ist, dass der Rechtsmittelführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist. Daran fehlt es, wenn der angegriffene Beschluss nicht gegenüber dem rügeführenden Gemeinschafter, sondern gegenüber der Gemeinschaft ergangen ist .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 14. März 2012, Az: V S 5/12 (PKH), Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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