5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 11.05.2011 – V S 12/11 (PKH)

Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Sozialhilfebezug

Aus dem Leitsatz

NV: Beantragt der Antragsteller, ihm für ein fristgebundene Rechtmittel PKH zu gewähren, muss er innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegen. Lediglich bei einer unvollständigen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann ausnahmsweise…

Leitsatz

NV: Beantragt der Antragsteller, ihm für ein fristgebundene Rechtmittel PKH zu gewähren, muss er innerhalb der Rechtsmittelfrist eine Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem dafür vorgeschriebenen Formblatt vorlegen. Lediglich bei einer unvollständigen Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann ausnahmsweise berücksichtigt werden, dass der Antragsteller durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid den laufenden Bezug von Sozialhilfeleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts belegt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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