5. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.06.2016 – V R 49/15

Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid
ECLI: DE:BFH:2016:U.220616.VR49.15.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Für die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO reicht es aus, wenn der Kläger geltend macht, er sei von der Körperschaftsteuer befreit und durch den auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid sei zu Unrecht seine Körperschaftsteuerpflicht bejaht worden .

Leitsatz

  1. NV: Für die Darlegung einer Rechtsverletzung i.S. des § 40 Abs. 2 FGO reicht es aus, wenn der Kläger geltend macht, er sei von der Körperschaftsteuer befreit und durch den auf 0 € lautenden Körperschaftsteuerbescheid sei zu Unrecht seine Körperschaftsteuerpflicht bejaht worden .
  2. NV: Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO dar, wenn über eine zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. September 2014 9 K 2451/10 K aufgehoben. Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 23. September 2014, Az: 9 K 2451/10 K, Urteil; nachgehend FG Münster, 9. März 2023, Az: 13 K 3115/16 K, Beschluss

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