BFH, Urteil vom 12.05.2011 – V R 46/10
Aus dem Leitsatz
Mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, kann der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt werden.
Leitsatz
Mit einer Rechnung, die nicht auf die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung hinweist, und einer nicht gegenüber dem liefernden Unternehmer abgegebenen Verbringungserklärung, die den Unternehmer auch nicht namentlich bezeichnet, kann der Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 UStDV nicht geführt werden.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 14. Oktober 2010, Az: 6 K 1644/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 6a Abs. 3 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 17a Abs. 2 Nr. 1 UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- Art. 28c EWGRL 388/77
- § 6a Abs. 1 UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStGAusstellung von Rechnungen
- § 17a Abs. 2 Nr. 4 UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 17a Abs. 1 UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
- § 6a UStGInnergemeinschaftliche Lieferung
- § 17a UStDVGelangensvermutung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG?
- Abzugsberechtigter Unternehmer.
- Leistung eines anderen Unternehmers für das Unternehmen.
- Gesetzlich geschuldete Steuer (kein Abzug von § 14c-Beträgen).
- Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
- Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG.
Typische Nachfrage: Was gilt bei einer Anzahlung vor Ausführung der Leistung?
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