5. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 22.05.2025 – V R 32/23

Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten
ECLI: DE:BFH:2025:U.220525.VR32.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.

Leitsatz

Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10.08.2023 - 9 K 349/22 G wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 10. August 2023, Az: 9 K 349/22 G, Urteil

Zitierte Normen

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