5. SenatNV

BFH, Urteil vom 13.11.2019 – V R 30/16

Zur Körperschaftsteuerpflicht einer Stiftung
ECLI: DE:BFH:2019:U.131119.VR30.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Der Verzicht auf das Satzungserfordernis durch eine gleichheitsrechtlich gebotene Einschränkung der §§ 60, 61 AO kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der von der Stifterin im Zeitpunkt des Erbfalles vorgegebene Stiftungszweck in einer Weise unbestimmt geblieben ist, dass dadurch allein nicht geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck…

Leitsatz

NV: Der Verzicht auf das Satzungserfordernis durch eine gleichheitsrechtlich gebotene Einschränkung der §§ 60, 61 AO kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der von der Stifterin im Zeitpunkt des Erbfalles vorgegebene Stiftungszweck in einer Weise unbestimmt geblieben ist, dass dadurch allein nicht geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 06.06.2019 - V R 50/17, BFHE 265, 170, BStBl II 2019, 782) .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16.04.2015 - 4 K 1685/14 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Hessisches Finanzgericht, 16. April 2015, Az: 4 K 1685/14, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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